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KEI-DATA NEWS

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Heute: neue Anforderungen an Registrierkassen und Kassensysteme

Das Bundesministerium informierte bereits im November 2011 über verschärfte Bedingungen zur Erfassung der Buchungsdaten in Registrierkassen. Grundlage hierfür ist eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, welche den Umgang mit Buchungsdaten in elektronischer Form regelt. (GDPdU - Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)

Was viele nicht wissen ist, dass seit Anfang dieses Jahres die Karenzzeit für  Kassensysteme mit Bestandsschutz ausgelaufen ist. Dies kann bedeuten, wer in diesem Jahr mit seiner Kasse den Anforderungen des GDPdU nicht nachkommt, muss lt. Abgabenordnung mit einem Verzögerungsgeld zwischen 2.500,-€ und 250.000,-€ rechnen. Zudem drohen weitere Maßnahmen wie z.B. die Nichtanerkennung des Jahresabschlusses etc.
Ob Ihr Kassensystem nun den Anforderungen entspricht oder nicht, können Sie ganz einfach bei der KEI-DATA GmbH prüfen lassen. Dort berät Sie Herr Lebelt (Tel. 03841 – 223000) gern zu diesem Thema und über die zahlreichen Möglichkeiten, Ihre Kasse um- oder nachzurüsten.

Nehmen Sie sich gern auch die Zeit, und besuchen Sie die Ausstellungsräume der KEI-DATA GmbH am Hafen in der Stockholmer Straße 10. Neben Kassensystemen finden Sie auch PC`s, Server, Notebooks, Software, MFCs, Beamer, Büromöbel u.v.m.

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